Wenn Sie Ihre Wohnung verschönern möchten, haben Sie dafür viele verschiedene Möglichkeiten. So gibt es zum Beispiel in Onlineshops wie Livingo unzählige Wohnaccessoires, die für eine Wohlfühl-Atmosphäre in den eigenen vier Wänden sorgen. Ob attraktive Spiegel, tolle Uhren oder hübsche Pflanzenroller, die Auswahl an Wohnaccessoires ist groß. Auch ein Aquarium kann natürlich ein tolles Deko-Objekt in der eigenen Wohnung sein, weshalb es für viele Fischliebhaber naheliegend ist, ein solches aufzustellen. Doch ist das in der Mietwohnung eigentlich erlaubt?
Ist ein Aquarium in der Mietwohnung erlaubt?
Wer gerne Fische züchten und beobachten möchte, sollte nicht nur einige Dinge beim Kauf des Aquariums beachten, sondern sich vorab auch darüber informieren, was in einer Mietwohnung in dieser Hinsicht überhaupt alles gestattet ist. Grundsätzlich gilt die Haltung von Fischen in einem Aquarium als erlaubnisfreie Tierhaltung in der Wohnung. Genauso wie ungefährliche Kleintiere, die in Terrarien oder Käfigen gehalten werden, zählen daher auch Zierfische in einem Aquarium zum bestimmungsmäßigen Gebrauch einer Wohnung. Im Allgemeinen gehört die Tierhaltung zu dem Recht des Mieters, seine Persönlichkeit zu entfalten. Sie ist daher ohne Zustimmung des Vermieters möglich, sofern andere Hausbewohner, Nachbarn oder der Eigentümer nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Wenn in Ihrem Mietvertrag also eine Klausel steht, die diese Tierhaltung einschränkt – und sei es nur, dass der Vermieter sich einen Erlaubnisvorbehalt einräumt –, so ist diese unwirksam und Sie können ohne Rücksprache mit dem Eigentümer der Wohnung ein Aquarium in der Wohnung aufstellen und Zierfische darin halten.
Die Größe des Aquariums ist entscheidend
Nichtsdestotrotz sollten Sie ein paar Dinge beachten. Die Frage nach der Größe ist beim Kauf entscheidend. Überprüfen Sie in dieser Hinsicht, dass das Volumen und das daraus resultierende Gewicht für den Boden und den Estrich der Mietwohnung nicht zu groß sind. Bei einem einzelnen kleinen Aquarium in einem Raum haben Sie in dieser Hinsicht nichts zu befürchten. Ein sehr großes Aquarium hingegen könnte Probleme machen. Die Belastung sollte laut einem Urteil vom Landgericht Kaiserslautern aus dem Jahr 1984 nicht den für übliche Wohnbedürfnisse ausgelegten Rahmen überschreiten. Im Idealfall sollten Sie sich vorab über die Beschaffenheit der Mietwohnung erkundigen, um auf Nummer sicher zu gehen:
- Welche Art von Boden wurde verbaut – Stein, Stahl oder Holz?
- Verfügt die Wohnung über eine Fußbodenheizung?
- Gibt es andere Leitungen, die durch das Aquarium beschädigt werden könnten?
Wenn Sie ein sehr großes Aquarium anschaffen möchten, das zum Beispiel ein Volumen von 500 Litern und ein Gesamtgewicht von 750 Kilogramm aufweist, sollten Sie vor dem Kauf einen Statiker hinzuziehen, der das Gebäude prüft. Dies wird übrigens auch von vielen Haftpflichtversicherern verlangt. Andernfalls müssten Sie einen etwaigen Schaden, den das Aquarium in der Mietwohnung verursachen kann, selbst bezahlen – und ein solcher kann sehr kostspielig sein.
Mehr als ein Aquarium – Erlaubt oder nicht?
Es gibt keine Regelung, die festlegt, dass Sie nur ein Aquarium in der Wohnung aufstellen dürfen. Ganz im Gegenteil: Es fällt auch dann noch unter den vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung, wenn Sie mehrere Aquarien aufstellen. Die Aquarien dürfen unterschiedliche Größen aufweisen und in mehreren Räumen verteilt werden. Wichtig ist auch hier wieder, dass einzelne Aquarien nicht so groß sind, dass sie Beschädigungen der Wohnsubstanz nach sich ziehen können.
Darf ich in der Mietwohnung Fische züchten?
Dahingegen muss im Einzelfall beurteilt werden, ob eine Fischzucht in der Mietwohnung erlaubnisfrei ist. Keinesfalls darf es zu einem Exzess der Tierhaltung kommen. Sofern Sie jedoch in einem oder mehreren Aquarien hobbymäßig Fische züchten und dabei eine komplette Zweckentfremdung der Mietwohnung sowie Störungen Ihrer Mitmenschen vermeiden, ist eine Fischzucht in der Wohnung in der Regel kein Problem. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie aber schriftlich beim Vermieter um das Einverständnis fragen.